Ahlen. Stadtentwicklung, Kommunalfinanzen, Demokratische Beteiligung und Bildung waren Themen beim turnusmäßigen Austausch des SPD-Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup mit dem Ahlener Bürgermeister Dr. Alexander Berger und dem stellvertretenden Bürgermeister Serhat Ulusoy (SPD).
Daldrup erläuterte in welchem Umfang die Wirtschaft im Kreis Warendorf gefördert worden ist. Rund 65 Mio. Euro waren es nur an Corona-Zuschüssen im Kreis, auf Ahlen entfielen davon rund 8,8 Millionen Euro bei insgesamt über 600 Anträgen von Unternehmen aus sechs Programmen.
Anschließend warb er für Teilnahme am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, für das er sich als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt habe. „Dynamische Innenstädte gehören zu einem pulsierenden Stadtleben dazu. Das sollte auch nach Corona so bleiben. Der Bund stellt jetzt insgesamt 250 Millionen Euro für Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Verfügung. „Eine Bewerbung der Stadt Ahlen würde ich sehr begrüßen und unterstützen“, sagte Daldrup. Dr. Berger begrüßte das Programm und wies auf verschiedene Maßnahmen hin, die die Stadt bereits zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt unternehme.
Im Anschluss gab der Bürgermeister Dr. Berger einen Überblick über die Kommunalfinanzen und die jüngsten Herausforderungen im Bildungssektor.
Die Finanzierung des Anspruchs auf eine offene Ganztagsbetreuung in Grundschulen bereite noch Sorgen und auch der Unterhalt der Kitas sei ein großer Budgetposten.
Bernhard Daldrup wies darauf hin, dass die Forderung nach einer Ganztagsbetreuung auch im Schulbereich unweigerlich auf die Kommunen zukomme. Die Bundesregierung habe einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Bundestag hatte dem Gesetzentwurf zwar zugestimmt, der Bundesrat habe allerdings den Vermittlungsausschuss angerufen.
Geplant sei, dass der Rechtsanspruch zum 1. August 2026 in Kraft tritt. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht.
Daldrup erläuterte, dass der der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereitstelle, statt der zunächst vorgesehenen 2 Milliarden.
„Mit dem Konjunkturpakt zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Bund seine Mittel nochmals um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Eine gute Entscheidung, die ich auch im Sinne der Kommunen gerne unterstützt habe“, so Daldrup.
Hier setzte Bürgermeister Dr. Berger an. „Die Investitionskosten seien die eine Sache, der laufende Betrieb belaste die kommunalen Kassen allerdings dauerhaft. Er verband damit die Forderung, gerade dafür mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Einigkeit bestand zwischen den Gesprächspartner, dass die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen muss. Der Bund kann dies nur durch eine erhöhte Beteiligung an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder ermöglichen. Diese Mittel müssten ungeschmälert von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden. Dies gelte natürlich auch in NRW.
Neben den kommunalen Fragen war den Politikern wichtig, für eine breite politische Beteiligung der Bevölkerung an der Bundestagswahl zu werben. Je klarer die Entscheidung für eine regierungsfähige Mehrheit im Bund fällt, umso besser, waren sich Berger und Daldrup einig.